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   ArbG Limburg, 23.02.2000 - 1 Ca 156/99   

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ArbG Limburg, 23.02.2000 - 1 Ca 156/99 (https://dejure.org/2000,16766)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 23.02.2000 - 1 Ca 156/99 (https://dejure.org/2000,16766)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 1 Ca 156/99 (https://dejure.org/2000,16766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Erbringung von Beiträgen zu Gehaltsumwandlungsversicherung ; Leistung an Erfüllungs statt; Untergehen des Barentgeltzahlungsanspruchs; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 5; BGB § 364 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 5
    Betriebliche Altersversorgung: Inhalt und Umfang einer Gehaltsumwandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2000, 1823
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus ArbG Limburg, 23.02.2000 - 1 Ca 156/99
    Mit der Gehaltsumwandlungsvereinbarung geht der Anspruch auf Barauszahlung des umgewandelten Entgeltteils endgültig unter und wird durch einen Versorgungsanspruch ersetzt (BAG, Urt. v. 26.6.1990, 3 AZR 641/88, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Limburg, 23.02.2000 - 1 Ca 156/99
    Mit der Gehaltsumwandlungsvereinbarung geht der Anspruch auf Barauszahlung des umgewandelten Entgeltteils endgültig unter und wird durch einen Versorgungsanspruch ersetzt (BAG, Urt. v. 26.6.1990, 3 AZR 641/88, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 1062/94

    Verbandsaustritt und Nachwirkung von Tarifverträgen

    Auszug aus ArbG Limburg, 23.02.2000 - 1 Ca 156/99
    Dies hat das BAG sowohl für Arbeitgeber entschieden, die zunächst aus einer Tarifvertragspartei ausscheiden und bei denen die Tarifvertragsparteien danach den Tarifvertrag beenden (BAG 14.2.1991 -- 8 AZR 166/90, EzA Nr. 10 zu § 4 TVG Nachwirkung) als auch für einen Arbeitgeber, der zum gleichen Zeitpunkt die Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei gekündigt hatte, wie die Tarifvertragspartei den Tarifvertrag gekündigt hatte (BAG 18.3.1992 -- 4 AZR 339/91, EzA Nr. 14 zu § 4 TVG Nachwirkung ebenso BAG 13.12.1995 -- 4 AZR 1062/94, NZA 1996, 769).
  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 339/91

    Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts

    Auszug aus ArbG Limburg, 23.02.2000 - 1 Ca 156/99
    Dies hat das BAG sowohl für Arbeitgeber entschieden, die zunächst aus einer Tarifvertragspartei ausscheiden und bei denen die Tarifvertragsparteien danach den Tarifvertrag beenden (BAG 14.2.1991 -- 8 AZR 166/90, EzA Nr. 10 zu § 4 TVG Nachwirkung) als auch für einen Arbeitgeber, der zum gleichen Zeitpunkt die Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei gekündigt hatte, wie die Tarifvertragspartei den Tarifvertrag gekündigt hatte (BAG 18.3.1992 -- 4 AZR 339/91, EzA Nr. 14 zu § 4 TVG Nachwirkung ebenso BAG 13.12.1995 -- 4 AZR 1062/94, NZA 1996, 769).
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 166/90

    Tarifvertraglicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung

    Auszug aus ArbG Limburg, 23.02.2000 - 1 Ca 156/99
    Dies hat das BAG sowohl für Arbeitgeber entschieden, die zunächst aus einer Tarifvertragspartei ausscheiden und bei denen die Tarifvertragsparteien danach den Tarifvertrag beenden (BAG 14.2.1991 -- 8 AZR 166/90, EzA Nr. 10 zu § 4 TVG Nachwirkung) als auch für einen Arbeitgeber, der zum gleichen Zeitpunkt die Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei gekündigt hatte, wie die Tarifvertragspartei den Tarifvertrag gekündigt hatte (BAG 18.3.1992 -- 4 AZR 339/91, EzA Nr. 14 zu § 4 TVG Nachwirkung ebenso BAG 13.12.1995 -- 4 AZR 1062/94, NZA 1996, 769).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 745/98

    Pflicht zum Verzicht auf 13. Monatseinkommen bei schlechter wirtschaftlicher

    Auszug aus ArbG Limburg, 23.02.2000 - 1 Ca 156/99
    1995 und 1996 bestand ohnehin noch Tarifbindung , so dass zu diesem Zeitpunkt eine andere Abmachung noch gar nicht möglich war (BAG, Urteil vom 15.3.2000 -- 10 AZR 745/98).
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